Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGL)

Fritz Service – Christian Fritz
Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Christian Fritz, handelnd unter Fritz Service (nachfolgend „wir“), mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“) abschließt. Sie gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen sowie für Montage- und Serviceleistungen (nachfolgend gemeinsam „Verträge“). Diese AGB gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Abweichenden Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführen. Abweichungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den jeweiligen Einzelvertrag. Die AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für zukünftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass erneut darauf hingewiesen werden muss.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir: die Bestellung schriftlich bestätigen oder innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bestellung die Lieferung oder Leistung ausführen. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Geringfügige sowie handelsübliche Änderungen der Produkte bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und keine wesentliche Funktionsänderung darstellen.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart:
Zahlung innerhalb von 8 Kalendertagen mit 2 % Skonto, oder spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen netto nach Rechnungszugang. Der Kunde gerät spätestens 30 Tage nach Fälligkeit automatisch in Zahlungsverzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat. Kostenvoranschläge können vergütungspflichtig sein. Wir behalten uns Preisänderungen vor, wenn sich nach Vertragsschluss Material-, Energie- oder Lohnkosten wesentlich verändern.

§ 4 Liefertermine und Leistungsfristen

Liefer- und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden und alle technischen sowie organisatorischen Fragen geklärt sind. Bei Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Streiks, Pandemien, Naturereignisse, Lieferengpässe) verlängern sich Fristen angemessen.

§ 5 Lieferung und Gefahrenübergang

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung frei Haus (DAP – INCOTERMS® 2020). Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung geht spätestens mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Eine Verarbeitung oder Verbindung erfolgt stets in unserem Namen. Bei Vermischung entsteht Miteigentum im Verhältnis der Werte. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und zu versichern.

§ 7 Mängelhaftung und Haftung

Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 5 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Wir haften uneingeschränkt bei: Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingender gesetzlicher Haftung Bei lediglich unerheblichen Mängeln ist ein Rücktritt ausgeschlossen.

§ 8 Rechtswahl und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag durch den Kunden ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.